Bis 4.180 Euro für Ihren Umzug von der Pflegekasse.
Wenn die bisherige Wohnung nicht mehr pflegegerecht angepasst werden kann, bezuschusst die Pflegekasse den Umzug. Wir erstellen den Kostenvoranschlag, den Sie für den Antrag brauchen.
Passt das in Ihrem Fall?
Vier kurze Fragen, dann sehen Sie, wie Ihre Ausgangslage einzuschätzen ist. Am Ende können Sie direkt den kostenlosen Kostenvoranschlag anfordern.
Liegt ein Pflegegrad vor?
Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus.
Lässt sich die jetzige Wohnung pflegegerecht umbauen?
Die Pflegekasse prüft zuerst, ob ein Umbau der bisherigen Wohnung möglich ist. Nur wenn das ausscheidet oder unwirtschaftlich wäre, kommt der Umzug als Maßnahme infrage.
Hat der Umzug schon stattgefunden?
Der Antrag muss bei der Pflegekasse eingehen, bevor umgezogen wird. Danach lehnen die Kassen in aller Regel ab.
Ist die neue Wohnung schon gefunden?
Für den Antrag hilft es, wenn die Kasse weiß, wohin es geht. Zwingend ist es nicht.
Was die Pflegekasse übernimmt.
Der Umzug zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass sich die bisherige Wohnung nicht pflegegerecht anpassen lässt oder der Umbau unwirtschaftlich wäre.
Stand 2026 · Rechtsgrundlage § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Betrag wurde zum Januar 2025 von 4.000 auf 4.180 Euro angehoben. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung der Pflegekasse, kein Automatismus.
Der Antrag muss bei der Pflegekasse eingehen, bevor der Umzug stattfindet. Wird erst danach beantragt, lehnen die Kassen in der Regel ab. Melden Sie sich deshalb früh bei uns. Wir erstellen den Kostenvoranschlag meist innerhalb weniger Tage.
In fünf Schritten zum Zuschuss.
Rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Wichtig ist nur, dass das vor dem Umzug passiert.
Wir sehen uns die Wohnung an und klären, was für den Umzug nötig ist.
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit allen Positionen – genau das Dokument, das die Pflegekasse für die Prüfung braucht.
Sie reichen den Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein. Wir sagen Ihnen, welche Angaben erfahrungsgemäß dazugehören.
Sobald die Zusage da ist, legen wir den Termin fest und ziehen um. Den Zuschuss rechnet die Kasse mit Ihnen ab.
Gut zu wissen.
Steht Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie einfach an. Wir nehmen uns Zeit.
0173 8737001Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Umzug?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Betrag gilt seit Januar 2025, davor waren es 4.000 Euro. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer Wohnung, erhöht sich der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 Euro bei vier Personen.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?
Bereits ab Pflegegrad 1. Entscheidend ist nicht die Höhe des Pflegegrads, sondern dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung fördert.
Wann zahlt die Pflegekasse den Umzug nicht?
Wenn sich die bisherige Wohnung mit vertretbarem Aufwand pflegegerecht anpassen lässt, geht der Umbau vor. Ebenso wird in der Regel abgelehnt, wenn der Antrag erst nach dem Umzug gestellt wird. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse im Einzelfall.
Welche Unterlagen braucht die Pflegekasse?
In der Regel einen Kostenvoranschlag für den Umzug, eine Begründung, warum ein Umbau der alten Wohnung nicht infrage kommt, und Angaben zur neuen Wohnung. Den Kostenvoranschlag erstellen wir kostenlos.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse muss nach § 18 Abs. 3b SGB XI innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. Planen Sie trotzdem einige Wochen ein und beantragen Sie so früh wie möglich.
Übernehmen Sie auch den Rest, wenn der Zuschuss nicht reicht?
Den Teil oberhalb des Zuschusses tragen Sie selbst. Unser Festpreisangebot zeigt vorher genau, womit Sie rechnen. Es kommen keine ungeplanten Kosten dazu.
Schreiben Sie uns jetzt.
Sie erreichen uns direkt, ohne Callcenter und ohne Warteschleife. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.