Mo–Sa 8–19 Uhr Wiesbaden & Rhein-Main Vollversichert & Festpreis

Bis 4.180 Euro für Ihren Umzug von der Pflegekasse.

Wenn die bisherige Wohnung nicht mehr pflegegerecht angepasst werden kann, bezuschusst die Pflegekasse den Umzug. Wir erstellen den Kostenvoranschlag, den Sie für den Antrag brauchen.

Vorprüfung

Passt das in Ihrem Fall?

Vier kurze Fragen, dann sehen Sie, wie Ihre Ausgangslage einzuschätzen ist. Am Ende können Sie direkt den kostenlosen Kostenvoranschlag anfordern.

Dauert keine Minute, ohne Anmeldung
Wir sagen auch, wenn der Zuschuss nicht infrage kommt
Kontaktdaten erst am Ende, wenn Sie wollen
Schritt 1 von 5

Liegt ein Pflegegrad vor?

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus.

Die Prüfung ist unverbindlich und ersetzt keine Entscheidung Ihrer Pflegekasse.
Der Zuschuss

Was die Pflegekasse übernimmt.

Der Umzug zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass sich die bisherige Wohnung nicht pflegegerecht anpassen lässt oder der Umbau unwirtschaftlich wäre.

4.180 €
Zuschuss je Maßnahme
ab PG 1
Bereits ab Pflegegrad 1
16.720 €
Bei vier Anspruchsberechtigten
0 €
Kostenvoranschlag von uns

Stand 2026 · Rechtsgrundlage § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Betrag wurde zum Januar 2025 von 4.000 auf 4.180 Euro angehoben. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung der Pflegekasse, kein Automatismus.

Wichtig: erst beantragen, dann umziehen

Der Antrag muss bei der Pflegekasse eingehen, bevor der Umzug stattfindet. Wird erst danach beantragt, lehnen die Kassen in der Regel ab. Melden Sie sich deshalb früh bei uns. Wir erstellen den Kostenvoranschlag meist innerhalb weniger Tage.

Ablauf

In fünf Schritten zum Zuschuss.

01
Früh melden

Rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus. Wichtig ist nur, dass das vor dem Umzug passiert.

02
Kostenlose Besichtigung

Wir sehen uns die Wohnung an und klären, was für den Umzug nötig ist.

03
Kostenvoranschlag

Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit allen Positionen – genau das Dokument, das die Pflegekasse für die Prüfung braucht.

04
Antrag stellen

Sie reichen den Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein. Wir sagen Ihnen, welche Angaben erfahrungsgemäß dazugehören.

05
Umzug nach Bewilligung

Sobald die Zusage da ist, legen wir den Termin fest und ziehen um. Den Zuschuss rechnet die Kasse mit Ihnen ab.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Steht Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie einfach an. Wir nehmen uns Zeit.

0173 8737001
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Umzug?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Betrag gilt seit Januar 2025, davor waren es 4.000 Euro. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer Wohnung, erhöht sich der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 Euro bei vier Personen.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?

Bereits ab Pflegegrad 1. Entscheidend ist nicht die Höhe des Pflegegrads, sondern dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung fördert.

Wann zahlt die Pflegekasse den Umzug nicht?

Wenn sich die bisherige Wohnung mit vertretbarem Aufwand pflegegerecht anpassen lässt, geht der Umbau vor. Ebenso wird in der Regel abgelehnt, wenn der Antrag erst nach dem Umzug gestellt wird. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse im Einzelfall.

Welche Unterlagen braucht die Pflegekasse?

In der Regel einen Kostenvoranschlag für den Umzug, eine Begründung, warum ein Umbau der alten Wohnung nicht infrage kommt, und Angaben zur neuen Wohnung. Den Kostenvoranschlag erstellen wir kostenlos.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Pflegekasse muss nach § 18 Abs. 3b SGB XI innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. Planen Sie trotzdem einige Wochen ein und beantragen Sie so früh wie möglich.

Übernehmen Sie auch den Rest, wenn der Zuschuss nicht reicht?

Den Teil oberhalb des Zuschusses tragen Sie selbst. Unser Festpreisangebot zeigt vorher genau, womit Sie rechnen. Es kommen keine ungeplanten Kosten dazu.

Kontakt

Schreiben Sie uns jetzt.

Sie erreichen uns direkt, ohne Callcenter und ohne Warteschleife. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Telefon0173 8737001 E-Mailinfo@transfair-umzuege.de
AdresseErich-Ollenhauer-Straße 32C · 65187 Wiesbaden
ErreichbarMo–Sa 8–19 Uhr